1519: Heiliges Römisches Reich unter Karl V.
Reichskammergericht. unbekannter Künstler, um 1735
Kupferstich, Städtische Sammlungen Wetzlar
Quelle: Wikimedia Commons
Das Reichskammergericht wurde am 7. August 1495 als oberte Rechtsinstanz des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation auf dem Wormser
Reichstag gegründet. Es hatte seinen Sitz zuerst in Frankfurt am Main, dann in Speyer und zuletzt in Wetzlar. Seine Zusammensetzung
wurde paritätisch von Kaiser und Territorialfürsten bestimmt. Der "Gemeine Pfennig" als erste Reichssteuer diente der Finanzierung des
Reichskammergerichts. Die Akten des Reichskammergerichts werden an der Ruhr Universität Bochum
verwahrt und sind unter http://www.hoechstgerichtsbarkeit.rub.de
einsehbar.
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