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1356: Goldene Bulle



Quelle: Wikimedia Commons

Die "Goldene Bulle" von 1356 war das "Grundgesetzt" des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Wahl und die Krönung des Römisch-Deutschen Königs, zugleich Anwärter auf den Kaisertitel) bis zum Ende des Alten Reiches 1806. Die ersten 23 Kapitel (Nürnberger Gesetzbuch) wurden am 10.1.1356 in Nürnberg, die Kapitel 24-31 (Metzer Gesetzbuch) am 25.12.1356 in Metz verkündet. Wichtiges Datum zur Weiterentwicklung der Reichgesetzgebung war der der Reichtags zu Worms (1495), auf dem die Reichsreform verabschiedet wurde. Die sieben Kurfürsten wählten den König in der Wahlkapelle des Frankfurter Bartholomäus-Doms. Die Kurfürsten hatten eine Rangfolge, die mit bestimmten Ämtern und Privilegien verbunden war, die in der Goldenen Bulle festgelegt wurden. Die 1. Kur (Mainz) war mit dem Amt des Reichserzkanzlers, die 2. Kur (Köln) mit dem Amt des Reichserzkanzlers für Italien, die 3. Kur (Trier) mit dem Amt des Reicherzkanzlers für Burgund, die 4. Kur (Pfalz) mit dem Amt des Erztruchseß, die 5. Kur (Sachsen) mit dem Amt des Erzmarschalls, die 6. Kur (Brandenburg) mit dem Amt des Erzkämmerers und die 7. Kur (Böhmen) mit dem Amt des Erzmundschenks verbunden. 1648 erhielt der Herzog von Bayern die 8. Kur mit dem neu geschaffenen Amt des Erzschatzmeisters und 1629 der Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover) die 9. Kur mit dem Amt des Erzbannerträgers. Das Kurkollegium war das oberste Beratungsgremium des Kaisers, bildete die erste Kammer auf den Reichstagen und diente als Vermittlungsinstanz zu den übrigen Reichständen. Während der Abwesenheit des Kaisers oder einer Thronvakanz amtierte der Pfälzische Kurfürst als Reichsverweser für alle Reichteile fränkischen Rechts. Bei Rechtsverstößen des Kaisers fungierte er auch als Königsrichter. Der Sächsische Kurfürst amtierte als Reichsverweser für alle Reichsteile sächsischen Rechts. Nach dem Tod eines Kaisers hatte der Mainzer Kurfürst innerhalb von 30 Tagen die Kurfürsten nach Frankfurt am Main zusammen zu rufen, um einen Nachfolger zu wählen. Die Wahl erfolgte nach dem Muster des Konklaves bei der Papstwahl in der Wahlkapelle des Frankfurter Doms. Die Stimmabgabe erfolgte in der Reihenfolge Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg und Mainz. Der Mainzer Kurfürst stimmte als Ranghöchster zuletzt ab und konnte so bei Stimmengleichheit den Ausschlag geben.



Goldene Bulle
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Die "Sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zum König
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Wahlkapelle im Frankfurter Dom
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Der Kaiser im Kreise der Kurfürsten
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